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EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Deutschland schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung in Neubauten und größeren Sanierungsprojekten vor. Ein bestimmter Anteil des Wärmebedarfs muss durch erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen gedeckt werden, um fossile Brennstoffe zu reduzieren.