Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie potenziellen Mietern oder Käufern einen gültigen Energieausweis vorlegen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Energieeffizienz des Gebäudes transparent darzustellen. Er soll zusätzlich Hinweise geben, wie die Energieeffizienz der Immobilie verbessert werden kann. Dadurch kann letztendlich auch der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 vermindert werden. Jeder Energieausweis hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf von 10 Jahren ist ein neuer Energieausweis auszustellen. Wir prüfen für Sie welcher Energieausweis für Ihr Vorhaben benötigt wird.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis unterscheiden sich in der Art der Ermittlung des Energieverbrauchs. Die jeweiligen Ergebnisse aus Theorie und Realität können aus verschiedenen Gründen voneinander abweichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
BEDARFSAUSWEIS
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und bewertet den theoretischen Energiebedarf. Hierbei werden die Bauweise, die Dämmung, die Heizungsanlage und weitere gebäudetechnische Faktoren berücksichtigt. Das individuelle Nutzerverhalten von Eigentümer oder Mieter bleibt bei einem Bedarfsausweis unberücksichtigt.
VERBRAUCHSAUSWEIS
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Hierbei wird der Energieverbrauch durch Heizkostenabrechnungen oder Zählerstände ermittelt. Die Berechnung ist deutlich einfacher und kostengünstiger als der Bedarfsausweis. Der ermittelte Verbrauch hängt allerdings stark vom jeweiligen Nutzerverhalten ab.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Für Neubauten, ältere unsanierte Gebäude (vor 1.Nov. 1977) und große Renovierungen ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Vorhaben ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.
Welche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt?
Für eine Bedarfsenergieausweis werden detaillierte Unterlagen wie Baupläne, Schnittzeichnungen und Nachweise zu ggf. durchgeführten Modernisierungen benötigt. Sollten diese Pläne nicht vorliegen kann eine Erstellung beauftragt werden. Für den Verbrauchsenergieausweis werden nur wenige grobe Eckdaten benötigt und es müssen die Energiekostenabrechnungen der letzten 3 zusammenhängenden Jahre vorliegen.